Geheimhaltung

Im Falle einer Zusammenarbeit ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung grundsätzlich eine Voraussetzung. Es soll niemals jemand erfahren, wer, warum, wann, wie und wo gecoacht wurde oder wird oder in welcher Form DER COUNSELOR in Form eines Trainings oder einer Mediation tätig war. Ausnahmen, z.B. um Empfehlungen an Dritte aussprechen zu dürfen, können abgesprochen und vereinbart werden.

Im Folgenden können Sie ein Muster einer OMNIAVISION-Verschwiegenheitserklärung downloaden

Gestik, Mimik und Betonungen beachten

Dieses Muster kann angepasst werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu verzichten. Dies kann in den Erstgesprächen abgestimmt werden. Auch im Nachhinein ist der Verzicht auf eine Verschwiegenheit noch möglich.